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Heilpraktiker

Heilpraktiker – Scharlatane oder echte Alternative

Heilpraktiker erfahren häufig unterschiedliche Resonanz. Für die einen sind sie Scharlatane, für die anderen optimale Alternative zum Arztbesuch.

Heilpraktiker, die einen schwören auf sie, andere würden am liebsten alles verbieten lassen, was mit ihnen zu tun hat. Doch wer darf sich in Deutschland eigentlich als Heilpraktiker bezeichnen? Nach dem Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 ist Heilpraktiker die Berufsbezeichnung für Personen, die eine staatliche Genehmigung besitzen die Heilkunde auszuüben, ohne jedoch über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Diese Berufsbezeichnung ist geschützt, man darf sich also nicht ohne Berechtigung als Heilpraktiker bezeichnen. Um den Titel des Heilpraktikers zu erwerben, muss man einige Voraussetzungen erfüllen.

So muss man mindestens 25 Jahre alt sein, einen Hauptschulabschluss nachweisen und eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes vorweisen können. Diese Genehmigung kann man durch eine einzige schriftliche Prüfung und eine knappe mündliche Befragung erlangen. Die Genehmigung soll ausschließlich sicherstellen, das von dem Bewerber keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Bevölkerung ausgeht, er über sittliche Zuverlässigkeit verfügt und den Anforderungen der Berufsausübung geistig und körperlich gewachsen ist.

Es gibt vom Gesetz her keinerlei Verpflichtung, eine Ausbildung zu absolvieren. Sollte man sich entschließen, eine Ausbildung oder Schulung zu absolvieren, so dauert diese in der Regel ungefähr zwei Jahre. Diese Maßnahme ist freiwillig, kann nur bei privaten Anbietern vorgenommen werden und verursacht für den zu Schulenden nicht unerhebliche Kosten.

Sollte man sich von den veranschlagten Ausbildungskosten von ungefähr 4000 bis 8000 Euro und den zusätzlichen Prüfungs- und Zulassungskosten von ungefähr 300 bis 500 Euro, sowie dem ausdrücklichen Hinweis der Ausbildungsstätten, dass die neuen Schüler über viel Engagement und Durchhaltevermögen, sowie viel Zeit zum Lernen verfügen müssen, nicht abschrecken lassen, kommen auf einen einige Lektionen zu.

So muss man sich neben medizinischen Kenntnissen über Gewebearten, das Skelett und die Muskulatur, das Kreislaufsystem und den Gefäßapparat, sowie viele weitere Einzelteile des Körpers, auch fundierte Kenntnisse über das Gesetz zulegen. Hier gehören zu den Wissensgebieten unter anderem das Heilpraktikergesetz, das Bundesseuchengesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten und Richtlinien zur Blutentnahme und Sterilisation.


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